Private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten
Altersvorsorge werden seit dem Jahr 2002 durch die Gewährung von Zulagen und
eine ggf. darüber hinausgehende Entlastungswirkung durch den
Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung).
Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist die Förderung weiter verbessert worden:
Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die
Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der
Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem
sog. "betrieblichen Riester" unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr
der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine
"Doppelverbeitragung" mehr).
Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische
Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten
Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit
zahlreichen Informationswünschen nach. Die dargestellten Ergebnisse basieren
auf Werten zum Auswertungsstichtag 15.05.2017. Das Beitragsjahr 2014
steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind
vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren
noch nicht abgeschlossen sind.
1. Zentrale Ergebnisse zur Rieser-Förderung
Personen (Anzahl)
