Steueränderungen 2018

Auch wenn in zurückliegender Zeit weniger Steuergesetze verabschiedet wurden und die Arbeit einer neuen Bundesregierung noch auf sich warten lässt, treten zum Beginn des kommenden Jahres bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft.

Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression

Der Grundfreibetrag, das steuerfreie Existenzminimum, steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Außerdem wird der Steuertarif zum Abbau der „kalten Progression“ leicht verändert. Beide Änderungen verringern die jährliche Steuerbelastung wie folgt:

Einkommen

Quelle: StB-aktuell.de

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