Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Urteil des BFH vom 16.09.2020 II R 49/17 Mit Urteil vom 16.09.2020 II R 49/17 hat der BFH entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Die Urteilsgrundsätze…

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