Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zögern, ihre Haushaltshilfe offiziell anzumelden – oft aus Sorge vor hohen Kosten. Tatsächlich ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale günstiger als gedacht. Minijobs im Privathaushalt werden sogar mit einem attraktiven Steuerbonus gefördert. Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe? Und welche finanziellen Vorteile entstehen durch steuerliche Ersparnisse?
Haushaltshilfe anmelden: Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die offizielle Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale lohnt sich gleich mehrfach:
- Günstige Abgaben
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen nach der Anmeldung besonders niedrige Abgaben. Diese liegen deutlich unter denen für gewerbliche Minijobs.
- Steuervorteil nutzen
Alle Kosten, die durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe entstehen, lassen sich steuerlich absetzen. Das gilt sowohl für den Verdienst und als auch für die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bis zu 510 Euro pro Jahr können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
- Mehr Sicherheit für beide Seiten
Mit der Anmeldung sind Haushaltshilfen automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – sowohl bei der Arbeit im Haushalt als auch auf dem Arbeitsweg.
Kommt es zu Krankheit oder Mutterschaft, übernimmt die Arbeitgeberversicherung die Erstattung der Lohnkosten. Das bedeutet: Sicherheit und Planbarkeit im Alltag.
- Anmeldung einfacher als gedacht
Die Anmeldung ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Natürlich fallen für die Anmeldung selbst keine Kosten oder Gebühren an.
Noch mehr Informationen gibt es im Magazin-Artikel „Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos für den Start„. Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Anmeldung finden Sie direkt auf der Internetseite der Minijobzentrale.
Welche Abgaben fallen bei einem Minijob im Privathaushalt an?
Für Minijobs im Privathaushalt gelten besonders niedrige Abgaben. Insgesamt liegen diese aktuell bei 14,92 Prozent des Verdienstes.
Die Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung:
