Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 27.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz nun endlich in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Einführung einer degressiven AfA für den Wohnungsbau in Höhe von 5 % der Investitionskosten über einen Zeitraum von 6 Jahren und ermöglicht so, Investitionen schneller abzuschreiben.
Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) im Überblick:
(Auszug aus einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
